Neuregelung § 14a EnWG – Dimmen statt abschalten

Stromleitungen als Überlandleitungen

Neuregelung des § 14a EnWG - Dimmen statt abschalten und dabei Geld sparen

Worum geht es bei der Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen (§ 14a EnWG)?

Zur Erreichung der Klimaziele ist ein Umbau unseres Energiesystems zwingend erforderlich. In diesem Zuge werden vermehrt leistungsstarke Verbrauchseinrichtungen wie beispielsweise Wärmepumpen, Klimageräte, Batteriespeicher und nicht zuletzt private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen installiert und in Betrieb genommen.

Zur Bereitstellung der dafür benötigten Kapazitäten wird das Stromnetz bereits massiv ausgebaut. Punktuell kann es jedoch vorkommen, dass in einem Netzabschnitt leistungsstarke Verbrauchseinrichtungen schneller angeschlossen werden, als das Netz erweitert werden kann. Um auch in solchen Fällen die versorgungssichere Einbindung in das Stromnetz sicherstellen zu können, wurde von der Bundesnetzagentur die Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erarbeitet.

Gemäß dieser Verordnung dürfen Netzbetreiber den Bezug von neu in Betrieb genommenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Falle eines Engpasses auf bis zu 4,2 kW senken. Im Gegenzug profitieren die Verbraucher von verringerten Netzentgelten.

Was bedeutet das für mich als Wallbox-Besitzer?

Leistungsreduzierung im Notfall: Der §14a EnWG kommt primär in Notfällen zum Tragen. Netzbetreiber dürfen die Leistung der Geräte also nur dann steuern, wenn ernsthafte Gefährdungen für die Sicherheit ihres Netzes vorliegen. Darüber hinaus sind die Gründe für eine solche Steuerung transparent und nachvollziehbar durch den Netzbetreiber zu belegen. 

Keine Abschaltung: Netzbetreiber dürfen die Leistung maximal auf 4,2 kW dimmen. Eine komplette Abschaltung der Verbraucher ist nicht mehr zulässig. Auch mit 4,2 kW werden die meisten modernen Wärmepumpen zuverlässig weiterarbeiten können. Die Leistung der Ladesäule wird möglicherweise etwas gedrosselt werden. Dennoch wird der Einfluss auf den Ladevorgang überschaubar sein, da die präventive Steuerung der Geräte durch den Netzbetreiber auf maximal zwei Stunden limitiert ist. 

Bestandsschutz: Anlagen die bereits vor dem 01.01.2024 installiert wurden, genießen Bestandsschutz. Diese können somit ohne Anpassung weiterbetrieben werden. Lediglich Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG angemeldet sind, müssen bis Ende 2028 in das neue System überführt werden.

„Normaler“ Haushaltsverbrauch bleibt unberührt: Die Regelungen gelten nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dies sind gemäß § 14a EnWG:

 

  • private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
  • Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
Elektriker an einem Schaltschrank

Welche Vorteile ergeben sich für mich als Wallbox-Besitzer?

Ablehnung nicht mehr möglich: Netzbetreiber dürfen den Anschluss und die Nutzung der Geräte nicht mehr wegen Netzüberlastung verzögern oder ablehnen.

Stromnetzstabilisierung: Die Maßnahmen dienen der Stabilisierung des Stromnetzes. Von dieser Systemstabilität profitieren wir alle.

Reduzierte Netzentgelte: Als Gegenleistung für die Möglichkeit der Leistungsdrosselung erhalten Endverbraucher reduzierte Netzentgelte.

Wie funktioniert die Netzentgeltreduzierung?

Für die Reduzierung der Netzentgelte stehen zwei Module zur Verfügung. 

Modul 1 – Pauschale Netzentgeltreduzierung (Standard)

  • für alle Geräte anwendbar
  • kein separater Zähler erforderlich
  • jährliche Gutschrift oder Pauschalbetrag
  • abhängig vom Netzentgelt des Netzbetreibers
  • ca. 110 und 190 Euro / Jahr (brutto)
  • automatische Berücksichtigung im Stromtarif, keine Aktionen notwendig
  • Interessant für Wallboxen mit niedrigem Stromverbrauch

 

Modul 2 – Prozentuale Netzentgeltreduzierung (Option)

 

  • separater Zähler für steuerbare Verbrauchseinrichtung erforderlich
  • Reduzierung des Netzentgeltes um 60%
  • aktive Beantragung beim Energielieferanten notwendig
  • ohne Beantragung standardmäßig pauschale Netzentgeltreduzierung
  • interessant für Vielfahrer oder Wärmepumpen mit hohem Stromverbrauch 

Wie kann meine Wallbox geregelt werden?

Die technische Umsetzung der Netzbetreiber variiert aktuell noch und wird sich erst in den kommenden Jahren vereinheitlichen. Hier eine Übersicht der aktuell genutzten Optionen: 

Rundsteuerempfänger

Aktuell stellen Rundsteuerempfänger das einfachste Instrument dar, auf das Netzbetreiber zurückgreifen können, um die Leistung von Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen zu steuern.
Die Rundsteuertechnik ist eine bewährte Methode, mit der Energieversorgungsunternehmen (EVU) Signale über das Stromnetz an angeschlossene Verbraucher und Erzeuger übermitteln.
Der Rundsteuerempfänger wird in der elektrischen Unterverteilung Ihres Zuhauses installiert und fungiert als Vermittler zwischen dem Stromnetz und der Wallbox. Für die Signalübertragung zur Wallbox ist eine zusätzliche zweidrahtige Leitung notwendig.
Der Rundsteuerempfänger generiert unterschiedliche Steuersignale, welche es ermöglichen die Leistungsabgabe der Wallbox in verschiedenen Stufen zu regulieren. Um diese Dimmfunktion zu ermöglichen, müssen Wallboxen mit einem zusätzlichen Steuerkontakt (ähnlich einem Schalter) ausgerüstet sein.

Steuerung über Relais 

Grundsätzlich ist es auch machbar, jede Wallbox komplett vom Netz zu trennen, falls sie über keine Dimmoptionen verfügt. Dies wird durch den Einsatz eines zusätzlichen Relais ermöglicht. In diesem Szenario steuert der Rundsteuerempfänger das Relais, welches die Wallbox vollständig vom Stromnetz trennt.
Die bessere Option bleibt immer die Reduzierung. Bei Wallboxen mit einer Leistung von 11 kW könnte man theoretisch auch nur zwei der drei Phasen abschalten, sodass das Fahrzeug weiterhin mit 3,7 kW einphasig geladen wird. Manche Wallboxen können auf diesen Phasenausfall aber nicht wie gewünscht reagieren, sondern wechseln in den Störmodus. Die PANTABOX unterstützt die externe Phasenumschaltung und lädt zuverlässig weiter.

FNN-Steuerbox

Der Rundsteuerempfänger in der Unterverteilung soll mittelfristig durch die FNN-Steuerbox abgelöst werden.
Eine FNN-Steuerbox ist ein Steuer- und Schaltmodul, das in intelligenten Messsystemen verwendet wird, um Verbraucher zu steuern. Die FNN-Steuerbox kommuniziert über standardisierte Protokolle und ist ein zentraler Bestandteil moderner Smart-Grid-Technologien. 
Die FNN-Steuerbox bietet zukünftig die Möglichkeit, Wallboxen entweder über EEBUS oder ein zusätzliches HEMS-System zu steuern. Außerdem sind einige Modelle der FNN-Steuerbox in der Lage, Befehle über zusätzliche Relais zu übermitteln.
Die Integration der PANTABOX in ein HEMS ist über diverse Protokolle (Modbus TCP, OCPP) und die REST-API möglich. Damit sind Steuerungsmöglichkeiten der PANTABOX über eine FNN-Steuerbox gegeben. 

Fazit

Mit der Neuregelung des §14a des EnWG sorgt die Bundesnetzagentur für Energiesicherheit. Der Netzbetreiber kann in Zukunft den Strombezug und somit die Ladeleistung in Ausnahmefällen reduzieren und der Endnutzer erhält dafür eine Entschädigung. Bezüglich der technischen Regelung gibt es verschieden Optionen, welche idealerweise mit Netzbetreiber und Elektroinstallateur abgestimmt werden sollten.

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