In Mehrparteien-Wohnanlagen sind Lademöglichkeiten oft eine große Herausforderung.
Wer in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) lebt und ein Elektroauto fährt, möchte sein Fahrzeug natürlich auch zu Hause laden. Doch die Installation einer Wallbox ist nicht ganz unbürokratisch.
Wir erklären, wie du als Wohnungseigentümer eine Wallbox in deiner WEG beantragen kannst, was du bei der Planung und Umsetzung beachten solltest und welche Kosten auf dich zukommen.
Recht auf Installation einer Wallbox seit 2020
Seit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1. Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer einen rechtlichen Anspruch auf die Installation einer Wallbox – vorausgesetzt, sie verfügen über einen eigenen Stellplatz. Dieser Anspruch bedeutet jedoch nicht, dass die WEG den Standort oder die Ausführung der baulichen Maßnahmen diktiert. Aber die Eigentümergemeinschaft kann die genauen Details zur Ausführung mitbestimmen.
Schritte zum erfolgreichen Antrag
Damit der Antrag auf eine Wallbox in deiner WEG erfolgreich ist, solltest du einige wichtige Punkte beachten:
- Frühzeitige Planung und Information
Der erste Schritt besteht darin, die anderen Eigentümer und die WEG-Verwaltung frühzeitig zu informieren. Eine gute Vorbereitung erhöht die Chance auf eine schnelle Genehmigung. Es ist sinnvoll, einen Elektrofachbetrieb zu beauftragen, der den Zustand der Elektroinstallation prüft und ein Konzept für die benötigte Infrastruktur erstellt. So kannst du die Kosten für die nötige Stromnetzmodernisierung gemeinsam mit anderen Miteigentümern teilen. - Detailliertes Konzept und Kostenschätzung
Um die Eigentümerversammlung von deinem Vorhaben zu überzeugen, solltest du ein detailliertes Konzept vorlegen, das alle baulichen Maßnahmen und deren Kosten umfasst. Mehrere Optionen zu präsentieren, hilft, Unklarheiten zu vermeiden und die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten transparent zu machen. So zeigst du, dass du die Situation durchdacht hast und keine unerwarteten Kosten auf die WEG zukommen. - Fristen einhalten und Antrag rechtzeitig stellen
Eigentümerversammlungen finden meist nur einmal im Jahr statt, daher ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig vor der Versammlung zu stellen. Achte darauf, dass der Antrag mindestens drei Wochen vor der Versammlung beim Verwalter eingegangen ist, damit dieser ausreichend Zeit hat, den Antrag zu prüfen und in die Tagesordnung aufzunehmen
Abrechnung des Ladestroms in der WEG
Abrechnung des Ladestroms in der WEGDie Abrechnung des Ladestroms ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der geregelt werden muss. Es gibt verschiedene Modelle:
- Abrechnung über den Wohnungszähler
Wenn die Wallbox direkt an den Wohnungszähler angeschlossen ist, erfolgt die Abrechnung über den Hausstromtarif. - Separate Zähler
Bei einem eigenen Zähler für die Wallbox erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Energieversorger, häufig zu einem speziellen Auto- oder Fahrstromtarif. - Gemeinschaftliche Nutzung
Wird die Wallbox von mehreren Eigentümern genutzt, ist eine genaue Zuordnung des Stromverbrauchs erforderlich. In diesem Fall ist es ratsam, RFID-Karten zur Authentifizierung der Nutzer zu verwenden.
Die Kosten für die Wallbox und die Installation können je nach Konzept und Anbieter variieren. Hier einige Optionen:
- Einzelplatz-Zuleitung
Jeder Wohnungseigentümer trägt die Kosten für die Installation der Wallbox und deren Anbindung an den Stromzähler. - Zentraler Verteiler
Eine zentrale Verkabelung, die mehrere Wallboxen versorgt, wird in der Regel von der gesamten WEG finanziert. - Grundinstallation für alle Stellplätze
Eine Vorbereitung der Elektroinstallation an allen Stellplätzen ermöglicht eine spätere nachträgliche Installation von Wallboxen. Die Kosten für die Grundinstallation tragen normalerweise alle Eigentümer der WEG. Die Kosten für die Wallbox selbst variieren zwischen 400 und 1.500 Euro, abhängig von der Technologie und vom Leistungsumfang des Gerätes. Weitere Kosten entstehen für die Installation, die je nach Komplexität und Anbieter unterschiedlich ausfallen können.
Die WEG kann entscheiden, wie die Kosten für die Installation verteilt werden. Zwei Modelle sind gängig:
- Nur Nutzer zahlen
Die Eigentümer, die eine Wallbox installieren möchten, übernehmen die gesamten Kosten. Wenn später andere Eigentümer ebenfalls eine Wallbox wünschen, müssen sie sich anteilig an den Kosten beteiligen. - Alle Eigentümer zahlen
enn eine Mehrheit der Eigentümer zustimmt, tragen alle die Kosten, unabhängig davon, ob sie eine Wallbox nutzen möchten. Dazu ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, die auch mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile umfasst.
Fazit: So gelingt die Wallbox-Installation in der WEG
Die Installation einer Wallbox in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz seit 2020 deutlich erleichtert worden.
Trotzdem erfordert der Prozess eine gute Vorbereitung, um die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu erhalten.
Mit einem durchdachten Konzept, rechtzeitiger Antragstellung und klarer Kostenaufteilung kann die Installation einer Wallbox erfolgreich umgesetzt werden. So kannst du bequem und umweltfreundlich zu Hause laden – und gemeinsam mit anderen Miteigentümern eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur schaffen.
Du bist auf der Suche nach einer mobilen Wallbox für dein E-Auto? Die PANTABOX bietet dir eine flexible Lösung, die sich problemlos in deine bestehende Infrastruktur integrieren lässt.